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Jagdhunde und der Härtenachweis.

Wie der Herr, so das Gescher!
Allerdings mit dem Unterschied, dass bei den Jägern das "Gescher", der Jagdhund, genau wie alle anderen Tiere, nur einen Gebrauchsgegenstand darstellt und missbraucht wird. Der Hund ist genau so Opfer des Jägers, nur eben auf eine andere Weise.

Eine Vielzahl unserer Haushunde sind von ihrer Zucht her eigentlich Jagdhunde. Genauer gesagt, Jagdgebrauchshunde (Jägersprache). Dabei ist es schwer vorstellbar, dass der treue und lammfromme Golden-Retriever ursprünglich zum Apportieren von Flugwild aus dem Wasser gezüchtet wurde. Oder das sich Omas Dackel, der mit dem sprichwörtlichen Dackelblick auf dem Sofa liegt, plötzlich in eine fuchswelpenkillende Bestie verwandelt und voller Jagdtrieb in den Fuchsbau eindringt um nur so zum Spaß zu töten.


Jagdgebrauchshunde - zu Killern geschult.
Wie gesagt, schwer vorstellbar. In der Tat sieht die Realität auch ganz anders aus. Hunde sind Beutegreifer. Ihre Väter, die Wölfe, jagen um selbst zu überleben. Sie folgen ihrer Bestimmung in der Natur. Kein Wolf, kein Hund sammelt Trophäen und tötet gar nur wegen dieser oder nur so zum Zeitvertreib. Töten auf Kommando und ohne ersichtliche Notwendigkeit für den Hund, muss ihm genau so beigebracht werden, wie "Sitz" und "gib Pfote". Und ist diese Schule erfolgreich, vollzieht der Hund diese Handlungen nicht aus eigenem Antrieb heraus, sondern um seinem Herrn zu gefallen oder schlicht auch Angst.
Das Verhältnis zwischen Jäger und Hund zeigt sich in einem makaberen Fall sehr deutlich, als vor wenigen Jahren der Chef der Jägerzeitung "Wild & Hund" seinen Jagdgebrauchshund in seinem in praller Sonne geparkten Auto einfach "vergessen" hatte und das Tier erstickte.


Vielfältige Methoden der Hundeausbildung.
Um einen Jagdgebrauchshund zu einem solchen zu machen, greifen die Jäger auf viele extra für sie als Ausnahme genehmigte Methoden zurück, die durch das Tierschutzgesetz eigentlich verboten sind. So werden bspl. Enten die Flügel gestutzt, damit sie nicht wegfliegen können. Füchse werden bewusst nur angeschossen, damit der Hund die Spur aufnehmen kann. Und das Verfolgen, Stellen und Töten von Füchsen trainieren die Jäger den Hunden in Schliefanlagen.
Die Bestrafung unfolgsamer Hunde erfolgt bspl. mit Wurfketten oder Schlagstöcken. Auch versuchen die Jäger, die allgemein verbotenen Teletaktgeräte (Funkhalsband, durch welches der Hund per Fernbedienung einen Stromstoß erhält) für Jagdhunde wieder nutzen zu dürfen.
Letztlich unbrauchbare Hunde werden nicht selten vom Jäger eigenhändig erschossen.


Der Härtenachweis - je härter, desto besser.
Wann aber ist ein Hund denn nun ein Jagdgebrauchshund? Das sagt der Härtnachweis aus. Eine Zusammenstellung des Härtenachweis von der Interessengemeinschaft "Tierschutz St. Hubertus", Wittlich:

Das brutale, tierverachtende Abwürgenlassen von Hauskatzen, Füchsen und anderem Raubwild und Raubzeug durch Jagdhunde findet, unbemerkt von der Öffentlichkeit, nach wie vor alljährlich tausendfach in deutschen Jagdrevieren statt. Der Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) bietet dazu sogar eine Ergänzungsprüfung an, um bewährte Totwürger besonders hervorzuheben und nachzuweisen.

Totwürgen - Härtenachweis.
Neben dem Totschießen werden Wildtiere und Raubzeug (Katzen, Hunde) heute noch in Fallen gefangen, mit Saufedern zu Tode gestochen oder von den Jagdhunden zu Tode gewürgt. Letztere Tötungsart wird bevorzugt im Rahmen des Jagdschutzes auf sogenannte wildernde Hauskatzen angewendet. Der JGHV stellt sogenannte Raubzeugwürger besonders heraus und bietet dazu sogenannte "Härtenachweise" an.

Der kurze und für Nicht-Jäger nichtssagende und verharmlosende Begriff "Härtenachweis" verschleiert die Brisanz dieser Prüfung.
Der Begriff beschränkt sich in seiner allgemeinen Wortbedeutung auf die Bezeichnung für die schriftliche Bescheinigung des Totwürgens eines wehrhaften Tieres durch einen Jagdhund in der durch JGHV-Richtlinien festgelegten Form.
Entschlüsselnd steht "Härtenachweis" also für "Totwürgnachweis".

Der grausame Ablauf.
Zum Fangen und Töten der Beute sind Hunde maulorientiert. Sie fangen und töten die Beute mit ihren Kiefern (= "Fängen"). Da Hunde keinen Tötungsbiss haben, tritt beim Totwürgen kein Sofort- oder Augenblickstod ein. Der Zeitpunkt vom Würgen bis zum Eintritt des Todes ist damit oft recht lang. Der Hund presst den Atemweg oder Brustkorb seines Opfers auf mechanische Weise mit dem Gebiss zusammen und es kommt zu langsamer Erstickung (Atem- und Herzstillstand; Genickbruch). Je nach Größe und Stärke des Opfers und Kraft des Hundes, durch Belastung ermüdet, werden oft Pausen eingelegt. Hierdurch wird jedoch der Erstickungskampf des Opfers wieder forciert, da es sich etwas erholen kann und danach im Rahmen des natürlichen Überlebenskampfes alle noch verbliebenen Kräfte mobilisiert. Zur Intensivierung der Tötung schütteln viele Hunde das Opfer kräftig. Das Tötungsgeschick von Jagdhunden ist davon abhängig, wie erfahren der Hund ist (= Tötungspraxis) und wie stark sich das Opfer zu wehren weiß.Das "Verfolger-Abwehr-Verhalten" von Katzen oder Füchsen pp. besteht darin, Feinde rechtzeitig zu erkennen, um sich durch Verstecken oder Flucht zu retten. In höchster Not und bei starker Erregung beißen sie oder schlagen mit den Krallen. In ihrer Todesangst können die Opfer zu gefährlichen Gegnern für den Hund werden. Es wird oft ein Kampf Zähne gegen Zähne. Der Hund versucht, das Opfer zu packen und abzuwürgen. Das Opfer seinerseits wehrt sich. Hierbei kommt es zu Pranten- und Laufverletzungen aber auch zu Kieferbrüchen, wenn sich die Tiere ineinander verbissen haben. Der Kampf kann Minuten aber auch Stunden dauern, sofern der Jäger nicht eingreift.

Zahlen.
Die Zahl der Opfer des Abwürgenlassens durch Jagdhunde ist schwer zu überblicken. Sicher nicht umsonst erfolgt dazu von Jägerseite eine Geheimniskrämerei. Vorrangig betroffene Tierart ist die Hauskatze, von Jägern als Raubzeug rigoros verfolgt. Raubzeug darf nur im Rahmen des Jagdschutzes getötet werden. Tötungsvoraussetzung ist, dass Katzen wildernd oder streunend (= je nach Bundesland mehr als 200 - 500m vom nächsten Haus entfernt) angetroffen werden. Jährlich werden ca. 250.000 - 300.000 Katzen in deutschen Jagdrevieren getötet. Davon eine ganze Reihe durch Jagdhunde.
"Tötungsprüfungen" der Hunde, also JGHV-Härtenachweise, finden jährlich in einem Umfang von ca. 1.500 Tötungen statt. Insgesamt werden also jährlich tausende von Katzen von Jagdhunden qualvoll totgebissen. Daneben eine Reihe anderer Tiere, wie Füchse, Marder etc. Qualitätsmerkmal Raubzeugschärfe.

Der Nachweis erfolgreichen Abwürgens von Raubzeug und Raubwild durch Jagdhunde ist nach wie vor jägerintern ein Qualitätsmerkmal für Jagdhunde. Die erfolgreichen "Totwürger" werden verherrlicht und besonders herausgestellt. Daneben erzielen entsprechend gekennzeichnete Hunde in Verkaufsanzeigen der Jagdzeitschriften einen deutlich höheren Verkaufspreis.

Zucht- und Prüfungsvoraussetzung.
Zuchtvereine verlangen den Härtenachweis für Zuchthunde und koppeln sogar die Zulassung zu bestimmten Prüfungen an diesen Nachweis.
Es ist dann immer wieder erstaunlich, wie gerade routinierte Prüfungsführer scheinbar unschwer den Härtenachweis fast nach Drehbuch mit ihren jungen Hunden zeitlich programmgemäß erbringen.

JGHV Härtenachweis.
Mitglieder von Verbandsvereinen des JGHV können nach wie vor das selbständige und zuverlässige Würgen von Raubwild, wildernden Katzen und Waschbären als Leistungszeichen "Härtenachweis" registrieren lassen.
Der Gipfel ist, dass diverse Zuchtvereine des JGHV den Schärfenachweis sogar noch als Zulassungsvoraussetzung für manche Prüfungen verlangen und dass bereits sogar Junghunde diesen Schärfenachweis ablegen.

Prüfungsbedingungen.
In dem "Merkblatt zur Ausschreibung, Durchführung und Meldung der Verbandsprüfungen des Jagdgebrauchshundverbandes", abgedruckt in Heft 7/1996 des offiziellen JGHV-Organs "Der Jagdgebrauchshund" heißt es zu den Grundbedingungen:
"Härtenachweis(HN). Wenn kein Schuss möglich, Hund muss greifen und sofort töten. Ein Zeuge, aber der Verein bürgt für die Glaubwürdigkeit."

Ausführlich werden die Vergabebedingungen im Anhang zu den JGHV-Prüfungsordnungen dargelegt:

Härtenachweis.
(Nr. 2 des Anhangs zur VPSO, gültig ab 1997)(1) Die befugte Tötung von Raubwild, wildernden Katzen und Waschbären im Rahmen des Jagdschutzes ist zunächst Aufgabe des Jägers mit der Schußwaffe. Sofern ein Jagdgebrauchshund ein Stück (Tier) gegriffen hat und sofort tötet, bevor ein Erlegen mit der Schußwaffe möglich war, handelt es sich um waidgerechte Jagdausübung.(2) Wenn eine derartige selbständige Arbeit zuverlässig bezeugt wird, kann für den betreffenden Hund das Leistungszeichen "Härtenachweis" beim Jagdgebrauchshundverband registriert werden. Der Härtenachweis muß von einem Verbandsverein innerhalb von vier Wochen nach Erbringung auf dem vorgeschriebenen Formular beim Stammbuchamt beantragt werden. Bei später eingehenden Anträgen ist ein Bußgeld von EUR 25,00 verwirkt. Der beantragende Verein ist für die Glaubwürdigkeit des Zeugnisses verantwortlich. Auf § 106 VGPO wird verwiesen. Dem Antrag ist grundsätzlich ein Freiumschlag mit der Anschrift des Empfängers beizufügen.

Einarbeitung.
Wenn der JGHV immer wieder betont, Jagdhunde müssten intensiv ausgebildet und eingearbeitet werden, dann bedeutet dies folglich auch, dass solche Hunde das Abwürgen wehrhaften Wildes und wehrhafter Hauskatzen üben müssen, um "zuverlässige" Würger zu werden. Folgerichtig heißt es im DJV-Merkblatt Nr. 14 "Der Jagdgebrauchshund":
"Bei allen diesen Arbeiten ist es wichtig, darauf zu achten, daß die auszubildenden Hunde schon frühzeitig lernen, Raubwild sowie -zeug (Füchse, Dachse, Marder, Katzen und Hunde) zu stellen und zu töten ..."Brigitte Sch. schreibt in dem Beitrag "Ein Jagdjahr mit dem Foxterrier" in "Wild und Hund", Heft 15/1993, S. 53:
"Das ganze Jahr über hat er im Jagdbetrieb seine Raubzeugschärfe an der einen oder anderen wildernden Katze nachweisen können."

Jäger- und Insiderstimmen.
In einem Leserbrief "Katzenmord ist Wirklichkeit" schreibt Adam W. in der Deutschen Jagd-Zeitung:
"Wenn Sie schreiben, daß Sie nicht beurteilen können ob sich Prüfungen dieser Art rund 1000 mal im Jahr "ereignen", dann zeigt das schon, daß Sie mit dieser Angelegenheit sehr schlecht vertraut sind. Der Katzenmord findet in der beschriebenen Art tatsächlich statt.
Wie Sie weiter mitteilen, haben Überprüfungen der Schärfe ihren guten Grund. Aber: das können Sie doch nur jemandem erzählen, der von Jagd und Hund absolut nichts versteht und daß Sie das selber glauben, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Welches Wild soll denn der "Vierbeiner" abtun (töten)? Soll er etwa den laufkranken Hasen, den geflügelten Fasan oder das Huhn ebenso beuteln wie die Katze? Das Verhalten eines guten Hundes am Nutzwild ist ein ganz anderes als am Raubwild oder Raubzeug. Und darauf hat der erbrachte Härtenachweis absolut keinen Einfluß. Alle meine Hunde haben mir, trotz Härtenachweis, krankes Wild lebend gebracht. Ich stelle fest: Der Härtenachweis ist eine höchst überflüssige und sinnlose Angelegenheit und sagt über die Güte eines Jagdhundes nichts aus. Das ist eine verstaubte Angelegenheit, die schon lange in die Mottenkiste gehört. Sie bringt die Jägerschaft in einen nicht wieder gut zu machenden Verruf. ...
Fünfundzwanzig Jahre habe ich ein Revier bejagt. Davon 15 Jahre als Pächter. An ungezählten Gesellschaftsjagden und vielen Hundeprüfungen habe ich teilgenommen. Es ist nicht ein einziges mal vorgekommen, daß ein Hund die Gelegenheit gehabt hätte den Nachweis der Schärfe an einer Katze zu erbringen."

Prof. Dr. Dr. Klaus Sojka in "Öko-Ethik", Echo Verlag:
"Der Bund gegen den Mißbrauch der Tiere e.V. erstattete eine Strafanzeige gegen Jäger, die Jagdhunde an lebenden Katzen ausbildeten. Die Katzen kamen dabei nach zum Teil gräßlichen Todeskämpfen um; aber auch die Hunde erlitten erhebliche Verletzungen. Hierüber brachte eine große Illustrierte einen beeindruckenden Bild- und Wortbericht. Jägerfunktionäre und von ihnen beeinflußte Redakteure stimmten daraufhin einen Choral der Empörung an mit der Behauptung, alles sei gestellt worden. Von der unbestreitbaren Tatsache, daß in Wirklichkeit bei der Hundedressur und bei der Jagdausübung alles haargenau so abläuft, wurde mit allen Mitteln abzulenken versucht. Die Reporter wußten noch nicht einmal alles. So wird vor allem jungen Hunden bisweilen die Scheu vor Katzen genommen, indem man kurzerhand den todgeweihten Muschis die Krallen abkneift oder die Pfoten mit Pflaster verbindet, bevor sie den Hunden überlassen werden."Großes Aufsehen innerhalb und außerhalb der Jägerschaft erregte das Verhalten des evangelischen Pfarrers Karl Martin B., der gemeinsam mit dem Jagdberechtigten Alfred W. eine Katze durch einen Hund zu Tode hetzte. Dazu die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine:
"Die schlimme Geschichte war durch einen STERN-Bericht publik geworden. Zwei Reporter hatten per Fachblatt-Inserat einen raubzeugscharfen Jagdhund gesucht und waren dadurch an den jagenden Pfarrer im Edergau geraten. Dieser bildete seit langem junge Hunde aus, um sie dann zu verkaufen. Es kam dann im Gießener Raum zur Hunde-Vorführung. Dabei entstanden schreckliche Bilder. Man sah, wie eine schreiende, um ihr Leben kämpfende Katze von einem Jagdhund gepackt und schließlich totgebissen wurde.
Es gab keine öffentliche Hauptverhandlung. Diese unterblieb, nachdem die beiden Angeklagten, die die Tat zunächst lauthals bestritten hatten, schließlich den Schuldvorwurf akzeptierten. Daraufhin blieb Karl Martin B. und seinem Jagdbekannten der Gang vor den Kadi erspart. Der Richter erledigte den ganzen Fall, der bundesweites Interesse gefunden hatte, per Strafbefehl. Seit dem 11. Juni ist das Urteil rechtskräftig."

Rechtslage.
§ 3 Nr. 7 TierSchG verbietet generell, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Bekannt gewordene Fälle belegen jedoch, dass sich Jäger daran nicht halten. Andererseits macht ein solches Verbot erfinderisch und lässt solche Jäger nicht ruhen, die nach wie vor glauben, Raubzeugschärfe sei unverzichtbar. Es verwundert daher kaum, dass immer wieder - vorsichtig formuliert - Gerüchte kursieren, es fänden als Jagdschutzmaßnahme getarnte Schärfeprüfungen statt. Dabei sollen z.B. in Fallen gefangene Hauskatzen oder angeschossene Füchse als Übungsobjekte dienen. Andererseits kursieren in jagdkynologenkreisen Gerüchte, manche Schärfeprüfungen kämen auf unlautere Weise zustande, d.h., Hauskatzen würden vorher mit entsprechenden Medikamenten betäubt, es würden Jungkatzen verwendet oder es würden z.B. den Katzen die Krallen entfernt oder gestutzt.

Ob ein Härtenachweis nach der bestehenden strittigen Rechtslage legal, also tatsächlich rein zufällig während einer Revierfahrt als Jagdschutzmaßnahme zustande kam, oder ob, illegal, eine Jagdschutzmaßnahme vorgetäuscht oder bewusst herbeigeführt wurde, kann der Meldung über das erfolgreiche Totwürgen eines wehrhaften Tieres nicht entnommen werden.

Kontrollen sind nicht möglich.
Die Behörden sind bei der Kontrolle von Totwürgeprüfungen machtlos, denn diese finden unkontrollierbar irgendwo in einem Jagdrevier statt oder sie werden im Ausland abgehalten.
Auch die Beweisführung ist sehr schwierig. Dies rührt daher, dass die Tatausführungen alleine oder nur im Kreis von Jagdkollegen begangen werden, Außenstehende somit keinen Einblick haben und die Tatopfer meist keine fremden, sondern eigene Tiere sind, die vor Außenstehenden unzugänglich gehalten werden und selbst in totem Zustand nicht auf Gewaltspuren untersucht werden können.

Revers-Prüfungsverfahren.
Ein Nachweis, dass ein Härtenachweis als zufällige Nebenwirkung des Jagdschutzes kaschiert wurde, ist in der Praxis kaum möglich. Es ist somit sehr leicht, an sich zulässige Jagdschutzhandlungen so umzusteuern, dass damit an sich nach dem Tierschutzgesetz verbotene Verhaltensweisen an wehrhaften Tieren geprüft werden können.

Schlupfloch Ausland.
Leider ist auch bei Prüfungen von Jagdhunden an lebenden Tieren nicht das Tierschutzgesetz des Landes maßgebend, in dem der Hundehalter zum Zeitpunkt der Prüfung seinen Wohnsitz hat, sondern das des Landes, in dem die Prüfung absolviert wird. Dies führt zu "Prüfungstourismus" in die Länder, in denen Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden an lebenden Katzen noch erlaubt sind oder nicht so streng gesehen wird. So bringen Jagdhundebesitzer ihre Hunde kurzzeitig über die Grenze und lassen sie im nahen Ausland den Härtenachweis absolvieren.

Fachjuristen zum Thema.
Lorz führt in "TIERSCHUTZGESETZ Kommentar", 3. Auflage aus:
"Entgegen der dort vertretenen Auffassung wird man aber weiter sagen müssen, daß Jagd- oder Jagdschutzhandlungen, mit denen neben dem erlaubten zugleich der vom Gesetzgeber verpönte Zweck angestrebt wird, nicht rechtmäßig sein können; daran kann auch eine allgemeine Pflicht zum Jagdschutz nichts ändern. Die Ausbildung und Prüfung von Jagdhunden bei freier Jagdausübung ist sonach durch § 2 Nr. 7 verboten (a.M. OLG Hamm 2 Ss 950/61 =EJS I S. 78 Nr. 19). Der dort herangezogene Gedanke, der Jäger könne seinen freisuchenden Hund praktisch nicht an dem Versuch, Raubwild oder Raubzeug zu töten, hindern, trifft nicht den Kern der Sache. Dagegen wird mit Recht gesagt, daß es schlechthin verboten ist, einen Hund zur Abrichtung und Erprobung auf Schärfe auf die Katze zu hetzen und daß ein Jagdschutzberechtigter sich nicht darauf berufen kann, keine Waffe bei sich geführt zu haben und aus diesem Grunde nicht in der Lage gewesen zu sein, den Jagdschutz ohne Hilfe eines nicht bewährten Hundes auszuüben. Eine besonders üble Praxis ist es, Katzen in das Jagdrevier zu verbringen oder sie durch Auslegen von Ködern dorthin zu ziehen, um dann ein Suchen mit Hunden nach ihnen zu veranstalten.
Das Katzenwürgen ist außerhalb des Verbots der Schärfeprüfung (Rdn. 48 - 52) - siehe "Härtenachweis" - noch immer im Streit. Nach Mitzschke/ Schäfer S. 397/98 ist im Rahmen des Jagdschutzes (§ 23 BJagdG und Landesrecht) der Abschuß der Katze durch den Jagdschutzberechtigten (§ 25 BJagdG) zwar die regelmäßige Art der Tötung, eine andere Art der Tötung aber, ohne deren Rechtmäßigkeit zu berühren, nicht ausgeschlossen, wenn die Tötung durch Abschuß nicht möglich oder nicht angebracht (etwa weil ein Schuß dritte Personen gefährden könnte) ist. Unter diesen Voraussetzungen wird auch das Töten unter Zuhilfenahme eines Hundes, der die Katze abwürgt, als zulässig angesehen, wenn dabei jede unnötige Tierquälerei unterbleibt. In diesem Sinne hatte sich auch das OLG Hamm (Rdn. 51; dagegen mit guten Gründen Schandau S. 122) ausgesprochen. Demgegenüber ist zu sagen, daß die Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkei t(Rdn. 56), die auch für die Ausübung des Jagdschutzes gelten müssen, angesichts des zunehmenden ethischen Fortschritts in unserem Jagdrecht grausame und abstoßende Handlungen wie das Katzenwürgen heute in keinem Falle tragen. Richtig daher Günder/Olearius S. 137, wo das Hetzen auch guter Würger auf Katzen im Revier als strafbar bezeichnet wird.

"Schandau/Drees in "Das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen", Kommunal- u. Schul-Verlag Wiesbaden, 4. Auflage:
"Der Auffassung des OLG Hamm (Urt. vom 9.11. 1961 -2 Ss 950/61), daß es zulässig sei, eine wildernde Katze durch einen "als Katzenwürger bereits bewährten Hund" abwürgen zu lassen, kann daher nicht zugestimmt werden. Diese Auffassung steht außer den bereits genannten Gesichtspunkten auch die Bestimmung des § 3 Nr. 5 des Tierschutzgesetzes entgegen, wonach es verboten ist, ein Tier an anderen lebenden Tieren auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Wie sollte sich wohl ein Hund, wenn nicht unter Verletzung dieses Verbotes, als Katzenwürger bewähren?


 

Vom Jagdhund abgewürgte (=getötete) Katze.


"Da lag er, Gismos (=der Jagdhund) erster gesprengter (=aus dem Bau gescheuchter) Fuchs!
Ich war/bin natürlich stolz wie Oskar, dass mein Kleiner das so gut hinbekommen hat.
Der Jagdherr erzähle auf meine Frage hin, dass der Fuchs aus der Röhre kam, sich kurz umschaute wieder verschwand. Dann kam Gismo ihm aber entgegen und der Fuchs sprang (=flüchtete aus seinem Bau). Beide Schüsse trafen, jedoch lief der Fuchs noch im Wasserlauf weiter, wollte den Hang hoch, rutschte aber wieder runter und saß im Wasser. Gismo ran und immer rumgetanzt und versucht von hinten ranzukommen. Irgendwann hatte Gismo ihn zu packen und drückte ihn unterwasser. Der ganze Kampf hat keine Minute gedauert, weil der Fuchs doch schwer krank(=angeschossen) war.
Ich habe mich echt sehr über seine erster Arbeit unter Tage gefreut, auch wenn es von der Sache nicht schwer war. Aber ich denke für die erste Praxis war es ideal. [...] Sorry, dass ich Euch mit dieser für Viele normalen Geschichte belästige, aber ich fand es war ein tolles Jagderlebnis!
Es grüßt und freut sich, S."
Aus dem Forum von "Wild und Hund"


"Heute habe ich bei der Kontrolle unserer Futterstelle einen Fuchs beobachtet, etwa gegen 8.45 Uhr. Ich konnte von einem Weidetor aus einen Schuss antragen (=auf den Fuchs schießen.) Der Fuchs fiel um, spranag wieder auf, klagte (=schrie vor Schmerzen) und biss in den Einschuss. Dann sauste er im Halbkreis über die Weide und brach zusanmmen. Ich holte mein Fernglas und musste bemerken, dass der Fuchs hochwurde (=sich erneut erhob), weglief, wieder zuammenbrach, und schließlich im Klee verschwand. Dabei konnte ich sehen, wie der rechte Vorderlauf schlenkerte. Gegen 13.00 Uhr trat ich mit meinem Jagdfreund H. die Nachsuche an. (Gut vier Stunden hat sich der Jäger nicht um die Leiden des Tieres gekümmert, die er ihm bewusst zufügte.)
Wir hörten, wie sich unser Hund und der Fuchs verbissen hatten. H. versuchte dann, dem Hund zu helfen, er zog an der Lunte (Schwanz des Fuchses), stach mit dem Messer hinters Blatt (hinter die Rippen ins Herz), hebelte dann den Fang (=Schnauze des Fuchses) auf, sein Hund kam los und fasste erneut zu (=verbiss sich erneut in dem Fuchs). H. konnte noch einmal abnicken (=zustechen), der Hund beutelte (=schüttelte) den Fuchs, dann war der Kampf zu Ende."
Aus dem Forum "Landlive.de"


"Kurz vor halb neun nahm ich am Wegrand hinter mir eine Bewegung wahr. Die Waffe lag schon auf der Brüstung, als ein Damtier auf den Weg zog. Es stand nach rechts ziemlich spitz zu mir. Es stampfte schon mit dem Vorderlauf auf und drehte die Lauscher (Ohren) plus Hals schon in Richtung zurück, als mein Schuß brach. [...] Ich sah das Stück offensichtlich krank (angeschossen) zurück in den alten Eichenbestand flüchten. Nach einer halben Stunde baumte ich ab (vom Hochsitz herunter steigen) [...] Scheiße! Also Auto geholt, Anka (der Jagdhund) raus und als sie in den Brombeeren war, sah ich das Stück (=Tier) sehr krank (=schwer verletzt) wegbrechen (=fliehen). Es hatte nen kleinen Vorsprung, aber Anka wurde fährtenlaut (=fand die Spur des Tieres) und dann verschwand ihr mittlerweile Hetzlaut in den Tiefen der nächsten Abteilung... dann steht man da und überlegt, was zu tun ist.., soll ich hinterher, aber wo denn hin?! Nein, es war so krank (=verletzt), das muß sie normaler weise kriegen. Also warten, bis sie wieder kommt. Fast eine Viertel Stunde hat´s gedauert [...] dann kam sie, offensichtlich sehr zufrieden mit sich und ihrer Tat. Jeder, der schon mit Hunden gejagt hat, kennt diesen Ausdruck in ihren Augen, oder?! Außerdem war ihr Bart schweißig (=blutig), sie hatte eine recht tiefe Wunde oberhalb vom Auge und zwei große Schweißtupfer (=Blutflecken) auf ihrem Rücken. Das Stück (=Tier) lag also sehr wahrscheinlich, aber wo?! [...] Wir kreuzten den nächsten Weg und nach erneuten 100 Metern sah ich das Stück (=Tier) liegen! Ich kann euch nicht sagen, wie ich mich zu der Arbeit meines Hundes gefreut habe! Auch jetzt beim Schreiben kommen mir Tränen der Rührung! Anka mußte es anscheinend auch niederziehen, denn das Tier hatte Bißwunden am Träger (=Hals) und an den Lauschern (=Ohren) und rund rum war der Waldboden zerwühlt und Schweißspritzer (=Blutspritzer) zu sehen."
Erlebnisbericht der Jägerin Stephanie R.


"Nachdem wir uns „reorganisiert“ hatten, nahm ich einen Stock und klopfte und stocherte in dem Holzhaufen herum. Zuerst ergebnislos. Nur die tobenden Hunde zeigten uns an, dass tatsächlich etwas steckte (=sich in dem Holzstapel versteckte). Ich zog schließlich mehrere Scheite aus dem Polter, als der Marder neben mir auch schon sprang (=aus seiner Deckung flüchtete) – die Hunde auf der anderen Seite des Stapels, ich in Heikos Schussrichtung und meine Flinte gerade außer Reichweite …
Ehe wir uns versahen, holzte Weißkehlchen (=der Marder) gedeckt an einer Eiche auf (= flüchtete den Stamm einer Eiche hoch) und saß in der kahlen Krone. Die Hunde bekamen das sofort mit und versuchten ziemlich empört, ihrer Beute nachzuklettern. Aber Heikos schneller Schuss warf den Steinmarder in den Schnee, bevor er fortasten (=über die Äste der Bäume entkommen) konnte. Ein Rüde im guten Winterbalg war unsere Beute."

Aus dem Forum von "Wild und Hund"


"also, baujagd als schimpfwort zu benutzen ist meiner meinung nach, gelinde gesagt: dekadent!!
sind wir (=die Baujäger) doch diejenigen, die eine vernünftige niederwildjagd, durch unsere arbeit erst ermöglichen. wo wären denn hase, fasan oder rebhuhn wenn unsere kleinen vierbeinigen jagdkameraden zusammen mit ihren führern nicht jede chance zur raubwild bejagung nutzen würden? hochpassionierte und raubzeugscharfe teckel und terrier, die ihr leben bei jeder baujagd riskieren, damit der herrenjäger o. g. wild erlegen kann!"
Aus dem Forum von "Wild und Hund"


Fragen bei der Jagdprüfung:

"Was versteht der Jäger unter einer Schleppe?" Bei der Hundeausbildung wird ein Stück (=Tier) Haar- oder Federwild an einer Schnur eine bestimmte Strecke über den Boden gezogen und dann liegen gelassen. Der Hund muss der Spur folgen und das Tier finden.

"Auf einer Waldtreibjagd hetzt Ihr Hund ein Stück (=Tier) Rehwild, ohne auf Ihren Ruf zu reagieren, kommt aber nach 10 Minuten zurück. Wie verhalten Sie sich?"
Der Hund wird wortlos angeleint. Eine Bestrafung bezöge der Hund auf sein Zurückkommen. (Anmerkung: Jeder Hund eines normalen Menschen würde in der Situation vom Jäger als wildernd getötet!)



Quelle: Forum "Wild und Hund"


Sie können es nicht glauben?
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