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Schliefanlagen - Grundsatz einer waidgerechten Jagdausübung?

Deutsches Tierschutzgesetz §3.
Abs. 7: Es ist verboten, ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen.
Abs. 8: Es ist verboten, ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze waidgerechter Jagdausübung erfordern.


Was ist eine Schliefanlage?
Vor der Öffentlichkeit natürlich versteckt, trainiert der Jäger seine Hunde darauf, Füchse in ihren Bauen zu verfolgen und sie entweder "herauszusprengen", sie also dem Jäger vor die Flinte zu treiben, oder sie im Bau "abzuwürgen", also zu töten.
Gedrillt werden die Hunde an lebenden Füchsen, die zu diesem Zweck gefangen und in Käfigen eingesperrt werden.
Die Jägerschaft verstößt somit gegen das Tierschutzgesetz §3, Abs. 7.

Jungfüchse werden bevorzugt verwendet. Sie sind noch recht unerfahren, lassen sich relativ einfach in Lebendfallen fangen und sind beim Kampf auch keine so große Gefahr für die Hunde.
Um sie kümmern tut sich der Jäger nicht. Die Füchse werden eingesperrt und kriegen etwas Futter in den Käfig geworfen, damit sie nicht verhungern.
Meist werden Anwohner oder Spaziergänger auf Schliefanlagen aufmerksam, weil die gefangenen Füchse erbärmlich schreien und bei dem Versuch in die Freiheit zu kommen, in den Käfigen randalieren. Kein Bau, keine Versteckmöglichkeit oder Unterschlupf. Nichts. Nur den nackten Boden und das Gitter vor Augen, dass den Zugang zur sichtbaren Freiheit verwährt.


Aufbau und Funktion.
Die Hunde sollen es lernen, durch die Gänge des Fuchsbaus hinter den Füchsen herhetzen zu können. Zu diesem Zweck wird ein künstlicher Bau mit mehrere Gängen aus Betonröhren oder Platten gebaut, die sich immer wieder an verschiedenen Stellen treffen und zusammenlaufen. Über Schieber, Deckel und Gitter entscheidet der Jäger, wie weit der Fuchs flüchten kann und ob ihn der Hund erreichen soll oder nicht.
Ein Fuchs wird in die Röhre getrieben. Der Hund hinterher. Im Gegensatz zum echten Fuchsbau, kennt sich der Fuchs in diesen Gängen nicht aus. Außerdem weiß er nicht, welche Gänge versperrt sind und welche nicht. Gehetzt vom Hund, versucht der Fuchs zu entkommen und flüchtet dabei logischerweise in die Richtung, in die der Jäger ihn durch das Absperren der Gänge zwingt.
Anfangs achtet der Jäger meist darauf, dass der Hund den Fuchs nicht erreichen kann. Doch das ändert nichts am Stress, dem der Fuchs ausgesetzt wird. In Todesangst versucht er zu flüchten. Nicht selten erleidet er dabei einen Herzinfarkt oder Schock. Doch was macht das schon? Dann wird er eben erschlagen oder der Hund darf ihn zur "Belohnung" töten.
In der weiteren Jagdgebrauchshundeausbildung ist eine direkte Konfrontation zwischen Hund und Fuchs gewollt, wobei der Jäger natürlich schön auf seinen Hund aufpasst. Hat der Hund den Fuchs sicher erwischt, sieht der Jäger amüsiert zu, wie der Fuchs vom Hund zerfleischt wird. Sollte es dem Fuchs gelingen den Hund abzuwehren oder besteht gar Verletzungsgefahr für den Hund, hilft der Jäger seinem Hund natürlich, den Fuchs zu töten.
Zum Herbst werden Schliefanlagen in der Regel "außer Betrieb" genommen. Im Winter hat kein Jäger Lust, Hunde auszubilden. Füchse, die noch in der Anlage sind, werden vom Jäger getötet oder müssen beim letzten Hund der Saison ihr Leben lassen.
Kein Fuchs verlässt eine Schliefanlage lebend.


Mal wieder Sonderrechte für Jäger beim Tierschutzgesetz.
Schliefanlagen verstoßen gegen §3, Abs 7 und 8 des Tierschutzgesetzes. Doch den Grünröcken wird selbstverständlich zur Ausübung ihres Hobby der Zusatz "soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern" eingeräumt.
Offen aber bleiben die Fragen, ob und welche Grundsätze dies erfordern und wieso der jägergemachte Begriff der Waidgerechtigkeit auch an dieser Stelle wieder als Mittel zum Zweck, jedoch ohne Notwendigkeit des Handelns eingesetzt wird.


Töten und misshandeln, um töten zu können.
Die Jagd auf den Fuchs dient ausschließlich dem Jäger. Sein Ziel: Füchse möglichst auszurotten, damit er die ohnehin geringen Beuteanteile des Fuchses an Hasen oder Kaninchen selbst töten kann.
Zitat eines Jägers aus einem Jägerforum, der Baujagd betreibt. Füchse also mit Hunden aus dem Bau treibt oder ausgräbt, um sie zu töten:
"also, baujagd als schimpfwort zu benutzen ist meiner meinung nach, gelinde gesagt: dekadent!! sind wir doch diejenigen, die eine vernünftige niederwildjagd, durch unsere arbeit erst ermöglichen. wo wären denn hase, fasan oder rebhuhn wenn unsere kleinen vierbeinigen jagdkameraden (=Hunde) zusammen mit ihren führern nicht jede chance zur raubwild bejagung nutzen würden? hochpassionierte und raubzeugscharfe teckel und terrier, die ihr leben bei jeder baujagd riskieren, damit der herrenjäger o. g. wild erlegen kann!"


Gesetzeslage.
Schliefanlagen sind gesetzlich erlaubt, müssen aber angemeldet werden. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die meisten Anlagen ohne Genehmigung errichtet wurden. Entdeckt man eine solche Anlage, kann eine Nachfrage bei der Stadt also nicht schaden. Zudem ist die Toleranz dieser Art jagdlicher Tierquälerei bei der Bevölkerung eher gering, was das Interesse der Medien weckt.


Schauen Sie sich hier das Video einer Schliefanlage an, die wir im Raum Halle (Westfalen) gefunden haben.

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Link direkt zum Video: http://youtu.be/54105f_TCZk